AGB’s und FAQ

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Reisebedingungen

I. Abschluss des Reisevertrages1. Mit seiner Anmeldung bietet der Kunde radundfinca-mallorca den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt online auf www.radundfinca-mallorca.com oder schriftlich auf dem dafür vorgesehen Formular.Auch eine telefonische, mündliche oder sonstige schriftliche Anmeldung bei uns oder einem unserer Partnerbüros ist bindend. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle mit genannten Teilnehmer. Der Anmelder erkennt die vorliegenden Reisebedingungen – auch im Namen und im Auftrag der mit genannten Teilnehmer – verbindlich an.2. Der Vertrag kommt mit Annahme durch radundfinca.mallorca oder seiner Partnerbüros durch Zusendung der Buchungsbestätigung zustande.

3. Nebenabreden und Änderungen des geschlossenen Reisevertrages bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
II. Bezahlung

Banküberweisung: Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 20% pro Person zu leisten. Bis spätestens 28 Tage vor Reisebeginn ist der restliche Reisepreis bei uns eingehend fällig. Für die Einzahlung steht Ihnen unser Konto in Spanien zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass der volle Rechnungsbetrag unserem Konto gutgeschrieben werden muss; eventuelle Kosten des Zahlungsverkehrs gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers! Die Reiseunterlagen werden Ihnen in der Regel nach Eingang der Restzahlung, bis spätestens zwei Wochen vor Reisebeginn, zugestellt.

BANKVERBINDUNG:
INTERNATIONALE ÜBERWEISUNGEN:

ULRIKE MAVRO
LA CAIXA , COLONIA SANT PERE

IBAN: ES33 2100 4590 7102 0003 4077

BIC: CAIXESBBXXX
III. Rücktritt des Kunden/Ersatzteilnehmer/Umbuchung

1. Vor Reiseantritt kann der Kunde jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Im Falle des Rücktritts oder des Nichtantrittes der Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung sind wir berechtigt, folgende Rücktrittsgebühren zu verrechnen:
Bis 30 Tage vor Reisebeginn: 10 %
Vom 29.–8.Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
Vom 7.–2. Tag vor Reisebeginn: 90 % des Reisepreises
1 Tag vor Reisebeginn, Anreisetag und bei Nichtantritt: 100 % des Reisepreises

2. Jeder angemeldete Reiseteilnehmer kann sich durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn er uns dies bis drei Tage vor Reisebeginn mitteilt. Radundfinca-mallorca kann der Teilnahme des Dritten aus wichtigen Gründen widersprechen. Es gelten dann die vorstehenden Rücktrittsbedingungen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, wird hierdurch der ursprüngliche Vertrag nicht berührt. Für Umbuchungsaufwände sind wir berechtigt, die entstehenden Mehrkosten zu verrechnen.

3. Änderungen der Buchung hinsichtlich Zimmeranzahl oder Zimmerart, der Hotelkategorie und Verpflegungsart sind grundsätzlich bis 14 Tage vor Reisebeginn möglich.
IV. Leistungen

1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen in der für die Reisezeit aktuellen radundfinca-mallorca-Website maßgeblich, nicht aber abweichende Erklärungen oder Zusagen von vermittelnden Reisebüros, Orts- oder Hotelprospekten oder sonstigen Dritten.
Die angegebenen Etappenorte sind die hauptsächlichen Etappenziele. Ihr Einverständnis zum Ausweichen in Orte der engeren Umgebung müssen wir im Einzelfall ohne Abzug voraussetzen.

2. Der Reisepreis versteht sich pro Person im Doppelzimmer/Juniorsuite. Gegen Aufpreis kann – falls verfügbar – ein Einzelzimmer gebucht werden 3. Bei Familien gewähren wir für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr eine Ermäßigung von 20% auf den Pauschalpreis, falls diese im Zimmer zweier Vollzahler (mit Zustellbett) übernachten.
V. Haftung und Haftungsbeschränkung

1. radundfinca-mallorca haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Unternehmers für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger sowie die Richtigkeit der für die Reisezeit gültigen Leistungsbeschreibungen zum letzten Änderungszeitpunkt unserer Website.

2. Die Teilnahme an den Programmen von radundfinca-mallorca ist auf eigene Gefahr. Minderjährige dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an einer Reise teilnehmen.

3. Jeder Reiseteilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass er gesundheitlich den Anforderungen der Reise gewachsen ist.

4. Die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung liegt ebenfalls in der Verantwortung des Reiseteilnehmers.

5. Bei sämtlichen Transporten (Bus, Schiff, Flugzeug u. ä.) gelten die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Transportunternehmen.

6. Sollte aus einem Grund, den wir nicht beeinflussen können (Umbauten, Renovierung usw.), eine vorgesehene Besichtigung nicht stattfinden, so können wir nicht dafür verantwortlich gemacht werden; wir werden aber versuchen einen Ersatz zu finden.

7. Sollten Schäden auftreten, welche allein durch einen von uns ausgewählten Leistungsträger verursacht worden sind oder welche von uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurden, so ist unsere Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf die doppelte Höhe des Reisepreises beschränkt.

8. Sollten Schäden durch den Verlust oder die Beschädigung Ihres Reisegepäcks auftreten, so haften wir nur, wenn diese durch uns grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden und sofort nach Auftreten bei uns gemeldet werden; jedoch auch dann bis maximal EURO 200,- je Person. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes hat uns der Reiseteilnehmer vorzuweisen. Wir empfehlen Ihnen daher für diese Risiken den Abschluss einer Reiseversicherung. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Fremdbeförderungen und Fremdtouren.

9. Sollte eine Reise aus Gründen abgesagt werden, die wir nicht beeinflussen können (Streik, Naturkatastrophen u.ä.), oder sollte bei einer Reise nicht die Mindestteilnehmerzahl (wie bei den Angeboten angeführt) erreicht werden, behalten wir uns vor, die Reise bis spätestens 21 Tage vor dem geplanten Reisetermin abzusagen. In diesem Fall werden Sie sofort informiert und erhalten bereits an uns bezahlte Beträge umgehend zurück. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
VI. Gewährleistung

1. Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Was vertragsgemäß ist, bestimmt sich einerseits nach der Leistungsbeschreibung, andererseits aber auch nach der Ortsüblichkeit des Ziellandes. Radundfinca-mallorca erbringt Abhilfe in Form von gleich- oder höherwertigen Ersatzleistungen. Eine solche Ersatzleistung kann der Kunde nur aus wichtigem, objektiv erkennbarem Grund ablehnen.
Solche Abhilfe ist an uns direkt oder an den Reiseleiter zu richten. Der Reiseleiter ist jedoch nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen.

2. Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung der Reise bis zur Abhilfe durch radundfinca-mallorca kann der Kunde nach Rückkehr von der Reise eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, wenn und soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel den in Ziff. VI 1. genannten Stellen rechtzeitig anzuzeigen, um diesen die Abhilfe zu ermöglichen.

3. Eventuelle Ansprüche müssen spätestens bis einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Reiseende bei uns geltend gemacht werden.
VII. Mitwirkungspflicht

1. Falls der Reisende die Reiseunterlagen nicht rechtzeitig erhält, muss er radundfinca-mallorca umgehend benachrichtigen.

2. Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden so gering wie möglich zu halten oder zu vermeiden.
Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich den in Ziff. VI 1. genannten Stellen zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
VIII. Sonstiges

1. Der Kunde ist für die Einhaltung aller Pass-, Visa, Zoll- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.

2. Änderungen von Preisen und Leistungen müssen wir uns im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten vorbehalten, ebenso die Berichtigung von Irrtümern und Druckfehlern.

3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
IX. Gerichtsstand/Anwendbares Recht

1. Das Vertragsverhältnis unterliegt spanischem Recht.

2. Der Kunde kann die Firma radundfinca-mallorca nur an ihrem Sitz verklagen.

3. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgeblich, es sei denn, es handelt sich um ein zweiseitiges Unternehmergeschäft. In diesem Falle ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich.
X. Veranstalter

Alle Reise- und Unterkunftsreservierungen und die Ausstellung von Reisegutscheinen werden von radundfinca-mallorca vorgenommen. Die Kundengeld-Sicherung gemäß EU-Richtlinie, wird durch die Veranstalter der jeweiligen Programme durchgeführt.

XI.

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Radundfinca-mallorca.com

Aktualisiert 14.09.2014